ZUR PROBLEMATIK DES STEINABBAUS IN WARSTEIN UND KALLENHARDT
(Dieser Text war vorgesehen für den gerade erschienenen „Heimatkalender des Kreises Soest 2010“ zum Thema „Steinreicher Kreis“ – wurde aber nicht abgedruckt!)
Warstein ist nicht nur reich an Steinen, die südlichste Stadt im Kreis ist auch reich an hochwertigem Wasser, Tiefenwasser, das bis zu 500 Meter tief im Untergrund lagert. Das Gleiche gilt auch für die benachbarte Ortschaft Kallenhardt. Dieses Wasser ist so rein, man kann es direkt trinken! Es ist ein reicher gemeinsamer Wasservorrat aus dem „Warsteiner Massenkalk“ und wird aus zwei Quellen geschöpft, der Lörmeckequelle am Rande von Kallenhardt und der Hillenbergquelle im Warsteiner Süden. (Forts.)
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CROWDFUNDING ERFOLGREICH
Man bangte, ob die erforderlichen Spenden für den 6000-Euro-Trinkwasserspender für den bald neugestalteten Warsteiner Marktplatz zusammenkommen würden. Aber am Ende gab’s sogar einen Überschuss!
Das Zentrum der Warsteiner Kernstadt wird also bald um eine Attraktion reicher. Dank an alle Spenderinnen und Spender!
(Die INITIATIVE TRINKWASSER wird sich natürlich, sobald der Wasserspeier installiert ist, bei allen Spenderinnen und Spendern melden und sie einladen, diesen Erfolg gebührend öffentlich zu würdigen.)
EINE SEHR SPEZIELLE SITUATION FÜR DEN TAG DES WASSERS
Ja, und dann drehten die Unternehmen die Daumenschrauben noch weiter und klagten gegen die Grundwasserquellen. Hieß es bisher in Warstein: „Felsenwasser statt Gelsenwasser!“ – Gelsenwasser ist aufbereitetes Gebrauchtwasser aus der Ruhr -, so fließt aus den Kränen in Warstein und Umgebung vielleicht bald Gelsenwasser statt Felsenwasser.
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ES IST EIN SKANDAL!
Zehn Jahre „Initiative Trinkwasser“! Da ließe sich schön plaudern über Erfolge und Misserfolge oder man könnte die Sektkorken knallen lassen. Aber es erscheint uns wichtiger, noch mal den Gipfel der Auseinandersetzung um den Schutz unseres Trinkwassers deutlich zu machen. Nämlich den juristischen Angriff der ortsansässigen Steinabbauunternehmen auf die Hillenberg-Quelle (Gleiches droht der Lörmecke-Quelle).
Man muss sich mal klarmachen, welche Ungeheuerlichkeit der erfolgreiche Versuch bedeutet, die behördliche Genehmigung des Wasserbezugs zu kippen. Es ist ein Skandal: Da wird der Stadt Warstein und der Umgebung einfach der Wasserhahn abgedreht! (Nur geduldet dürfen seither die Stadtwerke befristet Wasser liefern.) Dabei ist das Wasser, das die Hillenberquelle (und die Lörmecke-Quelle) zutage fördern, besonders wertvoll, da es aus großer Tiefe kommt. Nicht erst seit der Klimawandel-bedingten Wasserknappheit und der Belastung von Oberflächenwasser etwa durch Mikroplastik sind auch im eigentlich wasserreichen Deutschland solche Quellen wie unsere Gold wert. Mehr als der Kalkstein, der in grundwassergefährdenden Tiefen nahe der Entnahmestellen abgebaut wird.
Man kann es einfach nicht fassen, dass die Kläger nicht endlich in sich gehen und die Klage rückgängig machen! Aber es geht wohl darum, davon sind wir überzeugt, mit aller unternehmerischer Macht (immerhin waren außer Westkalk noch sieben andere, auch weit entfernte Stein-Unternehmen beteiligt) die störende Hillenberg-Quelle und auch die Lörmecke-Quelle dichtmachen zu lassen. Denn dann könnte der gewinnträchtige Abbau in der Tiefe ungestört weitergehen.
Solche bitteren Aussichten verleiden es uns, auf zehn Jahre Initiativarbeit anzustoßen. Wir planen stattdessen einige Aktionen zum Tag des Wassers am 22. März des kommenden Jahres.
Initiative Trinkwasser – der Vorstand: V. Bahrenberg, W. Braukmann, H. und M. Feldhege, D. Fromme, E. Ibing, A. Knop, F.-J. Mendelin, J. Schmitz
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… Fundstück
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„TAG DES WASSERS“ – INFORMATIONSVERANSTALTUNG
FÜR LIOBA-SCHÜLER/INNEN
Nicht nur die Steinabbauunternehmen informieren, auch „die andere Seite“ – also die Initiative, ergreift die Chance, Kenntnisse zu vermitteln, in diesem Fall über die Bedeutung des Wassers, die besondere Qualität des Warsteiner Wassers und die Gefahren durch den Steinabbau. Hier Bilder vom Besuch der vierten Klassen im Warsteiner Wasserwerk zum Tag des Wassers.
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zur Verdeutlichung anklicken! Leserbrief in der Westfalenpost am 22. März
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WAS WIR IMMER GESAGT HABEN …
Das Urteil (OVG Münster, Nov. 2015)
… im Wortlaut: Urteil des OVG NRW 18.11.20152
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„WAS HABEN WIR ES GUT IN WARSTEIN!“
Ein Leserbrief zum Thema Wasserpreissteigerungen
„Was haben wir es gut in Warstein! Allüberall sieht man derzeit mit Sorge die zunehmende Belastung des Wassers, vor allem durch Übergüllung, und befürchtet erkleckliche Preissteigerungen – nur wir hier haben, sozusagen in einer Oase der Seligen, hervorragendes Wasser zur Verfügung, keine Sorge um Qualität und Kostensteigerung …
Nun, zumindest war es so schön und wäre es so schön, wenn nicht die Steinabbauunternehmen die Stirn besessen hätten, die Genehmigungen des Wasserbezugs durch unsere Hillenbergquelle juristisch anzugreifen und außer Kraft zu setzen! Es ist ja bekannt – aber man muss immer mal wieder daran erinnern -, dass der fortgesetzte Bezug unseres hochwertigen Wassers nur noch in geduldeter Form möglich ist, bis eine neue Genehmigung vorliegt. Die hoffentlich unangreifbar ist. Denn was wäre sonst?!
Unternehmer reden heute viel und oft über Wirtschaftsethik. Was hier aber, beim Angriff auf unser „Lebensmittel Nr. 1″, stattgefunden hat, ist ja wohl mit das Unethischste, das man sich vorstellen kann.“ Werner Braukmann, Warstein
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Vielleicht sind’s ja doch die Maulwürfe …
Stellungnahme zum Zwischenbericht der LANUV über die Ergebnisse der Erschütterungs-Messungen mehr
„Der Boden arbeitet“
Bild: Großmann/ pixelio.de
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Informationen zur Ausstellung „Lebendige Gewässer“Download
offiz. Internetseite: Download – zur BUND-Veranstaltungsplanung Download
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Wird das Landeswassergesetz
durch Lobby-Einfluss verwässert?
Im Landtag bei der Abgeordneten Dagmar Hanses (3. v. l.): W. Braukmann, A. Knop,
E. Ibing, D. Fromme, M. Feldhege (v. l. n. r.). Nicht mehr im Bild: H. C. Markert
Im Düsseldorfer Landtag wird gerade ein für Warstein wichtiges Gesetz beraten, das Landeswassergesetz. EU-Vorgaben machen es erforderlich, das Gesetz neu zu fassen. Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, in Wasserschutzgebieten generell den Rohstoffabbau zu untersagen. Nun haben die Lobbys kräftig gebaggert und Ausnahmen über Ausnahmen in den Entwürfen durchgesetzt – aber es sind ja erstmal nur die Entwürfe! Frage ist nun: Wird dem Druck nachgegeben oder kann man die Intentionen der ursprünglichen Fassung retten?
Für Warstein/Kallenhardt ein wichtiges Thema, wird hier doch nicht nur „im Wasserschutzgebiet“* abgebaut, sondern in unmittelbarer Nähe zur Wassergewinnung und oftmals auch im Grundwasser – was unbedingt ausgeschlossen werden muss (s. auch Formulierungen im jüngsten OVG-Urteil, weiter unten auf dieser Seite.)
Zu diesem Thema gab es bereits einige Aktivitäten, unlängst aber waren wir auch zur Vorberatung zu Besuch in Düsseldorf, bei der Abgeordneten Dagmar Hanses und dem umweltpolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion, Hans Christian Markert. Es galt, über die spezielle Warsteiner Situation, die einen Einfluss haben könnte auf das gesamte Gesetzeswerk, zu informieren und zu beraten.
Am 6. April findet nun in Düsseldorf, vor dem Umweltausschuss, eine Anhörung von Experten zum Landeswassergesetz statt. Man will vor der Entscheidung über das Gesetz nochmal alle wichtigen Informationen einholen. – Die Initiative Trinkwasser wird mit einigen Vertretern/innen zu dieser Anhörung fahren!
* Nun ist das Wasserschutzgebiet zwar momentan aufgehoben, wird aber neu gefasst …
Presseschau:
Initiative informiert in Belecke: WP v. 4. März
Antworten aus Düsseldorf: Brief aus dem Ministerium
DAS WEIHNACHTSGESCHENK
Ich möchte von einem Weihnachtsgeschenk berichten, einem ganz besonderen. Es hat einen hohen Wert (60.000 €) und ist für die ganze Stadt und weit darüber hinaus bestimmt. Zugegeben: Das Präsent lag schon einige Tage vor dem Fest auf dem Gabentisch – aber es dauerte ja auch Tage, es „auszupacken“: 105 Seiten dichter juristischer Prosa! Da muss man erstmal durch! Aber es lohnt sich …
Es dürfte klar sein: Es geht um das Münsteraner Urteil zum Steinabbau und Wasserschutzgebiet (s. u.). Der Urteilsspruch selbst war bekannt und viele Sektkorken hatten schon in Konkurrenz zu den täglichen Sprengungen heftig geknallt – aber nun liegt die Begründung vor, die Presse hat berichtet, auch wir haben gelesen, reiben uns die Augen und können nur sagen: Das Urteil ist eine Sensation! So klar sind die Vorstellungen aller, die unser Wasser schützen wollen, noch nie höherenorts bestätigt worden. Einige Kostproben gefällig?
– „Entscheidend ist vielmehr, dass das Grundwasser an keiner Stelle … durch Abbautätigkeiten in seiner natürlichen Lage beeinträchtigt wird.“
– „Durch den Abbau der über dem Grundwasser liegenden Mineralien werden Menge und Qualität des verfügbaren Grundwassers nachhaltig beeinträchtigt. Daraus können sich für die Allgemeinheit erhebliche Gefahren ergeben, vor allem wenn das Grundwasser von einer in der Nähe gelegenen Wasserversorgungsanlage gefördert wird.“
– „Mit Blick auf die überragende Bedeutung des Grundwassers für die öffentliche Trinkwasserversorgung … kann bei der Verringerung der Deckschicht und dem Eingriff in das Grundwasser die nicht nur abstrakte Gefahr einer Wassergefährdung … nicht von der Hand gewiesen werden …“
– „Ein Verbot der grundwassergefährdenden Abgrabung ist aber keine unzumutbare Beschränkung bestehender Rechte, sondern stellt selbst bei einer Eigentumsbeschränkung nur eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung dar. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, wozu in besonders Weise auch das Trinkwasser gehört, ist ein besonderer Ausdruck der Sozialbindung des (Grund-) Eigentums.“
– „Es ist im vorliegenden Fall auch hinreichend wahrscheinlich, dass es jedenfalls zu einer dauernden Freilegung von Grundwasser im vorstehend dargelegten Begriffsverständnis kommen kann.“
– „Ist das Grundwasser betroffen, so reicht hierfür schon die nicht ganz entfernte, nur theoretische Möglichkeit einer schädlichen Einwirkung aus.“
Wir hatten oft Grund, Behörden zu kritisieren und über Urteile den Kopf zu schütteln. Mag auch sein, dass dieser Richterspruch noch relativiert wird – gleichwohl: Dies ist eine Wende. Optimistische Erwartungen wurden weit übertroffen. Wir können da einmal nur unseren tiefen Respekt äußern! (Übrigens: die 60.000 € sind der Streitwert.) W. Braukmann
– weitere „Kostproben“ im folgenden IT-Neujahrs-Preisrätsel:
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DAS IT-NEUJAHRS-PREISRÄTSEL Foto:ulikat/pixelio
Wer, so fragen wir im heutigen Neujahrsrätsel der „Initiative Trinkwasser“, hat wohl die folgenden Sätze geschrieben:
– „Durch den Abbau der über dem Grundwasser liegenden Mineralien werden Menge und Qualität des verfügbaren Grundwassers nachhaltig beeinträchtigt. Daraus können sich für die Allgemeinheit erhebliche Gefahren ergeben, vor allem wenn das Grundwasser von einer in der Nähe gelegenen Waserversorgungsanlage gefördert wird.“
– „Mit Blick auf die überragende Bedeutung des Grundwassers für die öffentliche Trinkwasserversorgung … kann bei der Verringerung der Deckschicht und dem Eingriff in das Grundwasser die nicht nur abstrakte Gefahr einer Wassergefährdung … nicht von der Hand gewiesen werden …“
– „Grundwasser darf (in Bayern) auch vorübergehend nicht angeschnitten werden.“
– „Ein Verbot der grundwassergefährdenden Abgrabung ist aber keine unzumutbare Beschränkung bestehender Rechte, sondern stellt selbst bei einer Eigentumsbeschränkung nur eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung dar. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, wozu in besonders Weise auch das Trinkwasser gehört, ist ein besonderer Ausdruck der Sozialbindung des (Grund-) Eigentums.“
– „Es ist im vorliegenden Fall auch hinreichend wahrscheinlich, dass es jedenfalls zu einer dauernden Freilegung von Grundwasser im vorstehend dargelegten Begriffsverständnis kommen kann.“
– „Bereits die Sachverhaltsermittlung der Bergbehörde … war in Bezug auf eine mögliche Gefährdung des Grundwassers unzureichend.“
– „Auch Frau Dr. Bergmann vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (…) hat bestätigt, dass die Verwendung des sog. 75er Perzentils (im verritzten Gebirge) zu längerfristigen Freilegungen führe.“
– „… wasserrechtlich erlaubnispflichtig ist (…) auch das Absenken von Grundwasser …“
– „Zur Festlegung der Abbausohle sind in der Regel mehrjährige Grundwasserbeobachtungen erforderlich.“
– „Grundwasser darf auch vorübergehend nicht angeschnitten werden.“
– „Es ist im vorliegenden Fall auch hinreichend wahrscheinlich, dass es jedenfalls zu einer dauernden Freilegung von Grundwasser im vorstehend dargelegten Begriffsverständnis kommen kann.“
– „Ist das Grundwasser betroffen, so reicht hierfür schon die nicht ganz entfernte, nur theoretische Möglichkeit einer schädlichen Einwirkung aus.“
Lösung (Zutreffendes bitte ankreuzen):
( ) Unternehmensphilosophie des Hinkelstein-Fabrikanten Obelix, Gallien
( ) Selbstdarstellung des Unternehmens „Westkalk“
( ) „Initiative Trinkwasser“ – Homepage
( ) aus Loriots Sketch „Die Steinlaus“
( ) private Twitternachrichten von Dr. Hahne (Kreis Soest) an seinen Rotary-Mitbruder Jürgen Wied (mitgeteilt von der NSA)
( ) aus den Memoiren vom Chef des Umwelt-Unternehmens Brühne, Heinrich Brühne
( ) Parteiprogramm der Warsteiner „Linken“
( ) aus der Promotionsarbeit von stud. mus. Lea-Charlotte Clausthal-Zellerfeld „Hydrogeologische Analyse des Drafi-Deutscher-Hits ‚Marmor, Stein und Eisen bricht …'“ ( )
Bitte schicken Sie die Lösung in einem frankierten Rückumschlag an:
– Dämon-Kalk GmbH & Co. KG Im Bruch 1-117 59581 Warstein-Süd
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Nun, was immer Sie auch angekreuzt haben solltet, es ist leider – Niete. Alles falsch.
Dies sind lediglich – Sie wussten es! – einige knackige Zitate (wörtliche) aus dem Münsteraner Urteil. Wer hätte sowas noch für möglich gehalten … (Übrigens: Die niederschmetternde Kritik am Bergamt ergäbe u. E. Stoff für eine Dienstaufsichtsbeschwerde!) * Selbstabholer
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DAS URTEIL LIEGT VOR
Das sensationelle Urteil aus Münster liegt vor: 105 Seiten stark und erstaunlicherweise relativ gut zu lesen. Hier Berichte und Kommentare:
Westfalenpost
Download Bericht
Download Kommentar
Warsteiner Anzeiger
Download 1
Download Kommentar 18. Dez.
Download Kommentar 19. Dez.
Download Karikatur Foto: HHS – pixelio
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Bäumchen gepflanzt
Unser Kampf ums Wasser braucht einen langen Atem, es ist ein langfristiges Projekt – wie das Wachsen eines Baumes. So hat sich ein kleiner wetterfester Trupp aus unserer Initiative vorgenommen, in dem neuen höhlennahen Bürgerbaumfeld auch, ganz hoffnungsfroh, ein Bäumchen einzupflanzen …
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AUFSEHENERREGENDE ENTWICKLUNGEN IM KONFLIKT STEINE-WASSER
In dem jahrelangen Bemühen der „Initiative Trinkwasser“, den Angriff auf unsere Wasserquellen abzuwehren (siehe unten „Positionspapier“), gab es im November überraschende Entwicklungen und besorgniserregende Enthüllungen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat endlich einmal ein, wenn auch kleines Abbaugebiet stillgelegt, aus Gründen des Wasserschutzes! Gleichzeitig wurde die Wasserschutzzonenausweisung von 1991 aufgehoben (siehe oben).
Ist unser Wasser nun nicht mehr geschützt? Haben die Steinabbbauer jetzt freien Zugang in die ersehnte Tiefe? In der Tat gibt es Anlass zur Besorgnis: In Gutachten des Unternehmens Westkalk wird zum einen das Wasserschutzgebiet massiv kritisiert, was in der Konsequenz auf ein dauerhaftes Aufheben hinauslaufen würde. Und zum anderen wird empfohlen, die Bullerteichquelle für die gesamte Wasserversorgung zu nutzen – das würde die Hillenberg- und die Lörmeckequelle überflüssig machen (mit den bekannten Konsequenzen …).
Das alles lässt sich in den folgenden Texten nachlesen:
– 19. Nov. Steinbetriebe verlieren – Bericht vom Gericht „Warsteiner Anzeiger“:
Download
– 19. Nov. „Das ist das Ende aller Steinbrüche“ (Franz Bernd Köster)
„Westfalenpost“: Download1 Download 2 Download 3
– 14. Nov. Bericht des Anzeigers zu den neuesten Enthüllungen – Download
– 14. Nov. Ausführliche Berichte der WP zu den neuesten Enthüllungen
– Teil 1 Teil 2
– „Westkalk zieht blank“ – Initiative Trinkwasser enthüllt Strategien der
Steinbetriebe Download
– 11. Nov. Leserbrief zum Thema Bullerteich – Download
– Presseberichte über unsere Jahreshauptversammlung vom 29. Oktober
Anzeiger Westfalenpost1 Westfalenpost 2
– Positionspapier der „Initiative Trinkwasser“ Download
– „Calcium Verum“ … oder ein Reisetipp gefällig? Download
– Auch die Gülle beeinträchtigt unsere Wasserqualität – neue Erkenntnisse über
diesen „Sondergüll“ – Download
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WAS WILL DIE INITIATIVE TRINKWASSER?