Sitzung des Kreisumweltausschusses für Umwelt am 11. Feb. 2009 aus der Vorlage 16/2009
Bewahrung der Trinkwasservorkommen in Warstein
Zusammenfassung
Das Gutachten Kupferkuhle/Morgensonne liegt immer noch nicht endgültig vor. Im Ergebnis kommt es aber zu dem Schluss, dass zumindest in dem betreffenden Bereich die Schneiderlinien nach oben korrigiert werden müssen. Eine Verfüllung wäre dann die Konsequenz.
Ein Gutachten auf der Grundlage der Steinbrucheinmessungen, beauftragt vom Lörmecke Wasserwerk, hat grundsätzlich keine wesentlichen neuen Erkenntnisse gebracht. Die beanstandeten Bereiche sind, bis auf zwei Bereiche, genehmigt oder älter als die Vereinbarung zu den Schneiderlinien. Zu klären ist, wann die Verpflichtung zur Rekultivierung zum Tragen kommt.
Die beiden Steinbruchseen wurden beprobt, es ergab sich keine nennbare Belastung.
Das Sickerloch wird in allernächster Zeit verfüllt.
Sachdarstellung
Seit der letzten Darstellung des Sachstandes anlässlich der Sitzung des Umweltausschusses im September 2008 haben sich weitere Entwicklungen ergeben.
Im Steinbruch Kupferkuhle/Morgensonne waren Wasserflächen festgestellt worden. Der Steinbruchbetreiber hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Grundwasserverhältnisse in diesem Bereich überprüfen zu lassen.
Im vorläufigen Ergebnis wird ausgeführt, dass es einen wesentlichen Unterschied zwischen dem sogenannten unverritzten Bereich (unberührter Fels) und dem abgebauten Bereich gibt. Die Schwankungen der Grundwasserhöhen sind im abgebauten Bereich um ein vielfaches geringer als im unberührten Bereich. Demnach handelt es sich bei der besagten Fläche um einen Bereich mit großem Kluftvolumina.
Diese Gegebenheit führt dazu, dass in niederschlagsreicher Zeit Grundwasser zurückstaut und austritt. Liegt dieser Bereich zudem an einem Tiefpunkt des Geländes, kann es zur Vermischung mit Niederschlagswasser kommen.
Im Ergebnis empfiehlt der Gutachter eine Anhebung der Schneiderlinien in diesem Bereich, was eine Auffüllung nach sich ziehen würde.
Die Lörmecke Wasserwerke (LWW) hatten beantragt, in die Ergebnisse der von der Steinindustrie vorgelegten Vermessungsergebnisse Einsicht zu nehmen. Nachdem dies rechtlich geklärt war, hat LWW ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses hat im Ergebnis mehrere Flächen aufgeführt, die unter den vorgegebenen Höhen der Schneiderlinien liegen. Hierzu ist festzustellen, dass die genannten Höhen entweder in der jeweiligen Genehmigung der Bezirksregierung festgesetzt wurden oder die Bereiche bereits vor 1991 tiefer abgebaut und trocken waren und heute noch sind. Der Steinbruch Lohbusch wurde zu tief abgebaut, wird allerdings bereits wieder aufgefüllt.
Klärungsbedarf besteht allerdings noch für den Steinbruch „Auf dem Stein“, in dem sich immer wieder Wasser befindet, wobei es sich nach Kenntnis der UWB um Niederschlagswasser handelt. Außerdem soll noch geklärt werden, wann eine Verpflichtung zur Rekultivierung bei abgebauten Flächen zum Tragen kommt. Zudem ergab sich noch eine Unstimmigkeit im Bereich des Steinbruchs „Hohe Lieth“. Hier wird die UWB zusammen mit der unteren Immissionsschutzbehörde als Genehmigungsbehörde eine Klärung herbeiführen.
Die UWB hat die offenen Wasserflächen, die hinsichtlich des Fischbesatzes angesprochen wurden, durch das Hygieneinstitut in Gelsenkirchen beproben lassen.
Es ergaben sich keine Auffälligkeiten und Belastungen.
Für das sogenannte „Sickerloch“ ist eine Verfüllung zugesagt.
Diese konnte jedoch durch die Frostperiode noch nicht abgeschlossen werden.
Soest, 28.01.2009
Die Landrätin
Im Auftrag
von Schroeder
Ltd. Kreisbaudirektor