NRW Landesregierung spielt bei der Trinkwasserversorgung Risiko

Der Trinkwasserschutz im NRW Landeswassergesetz soll aufgeweicht werden. Der bisherige Schutz des Trinkwassers per Gesetz, also der Vorrang der Trinkwassergewinnung vor Rohstoffabbau im Trinkwassergewinnungsgebiet, soll abgeschafft werden. Damit gelten die beiden Ansprüche „Trinkwassergewinnung“ und „Rohstoffabbau“ als gleichwertig. Eine Einzelfallentscheidung, was in einem Bereich geschieht, soll durch eine noch zu schaffende Verordnung geregelt werden.

Der gesetzliche Schutz der Trinkwassergewinnung wird damit durch eine Einzelfallentscheidung mit Restrisiko ersetzt. Restrisiko heißt, im Falle eines GAU wird eine unumkehrbare Situation geschaffen, die Zerstörung der Quellen im Trinkwassergebiet.

Warum erinnert sich die Landesregierung nicht an das Restrisiko bei der Atomkraft. Der GAU Fukushima in Japan hat die Bundesregierung bewogen aus der Atomkraft auszusteigen, das Restrisiko kann unumkehrbare Verhältnisse schaffen und wurde als zu hoch bewertet.

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